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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21   

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https://dejure.org/2022,3670
LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21 (https://dejure.org/2022,3670)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21 (https://dejure.org/2022,3670)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2022 - 12 TaBVGa 1513/21 (https://dejure.org/2022,3670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 8 TV-Ärzte/VKA, § 940 ZPO, § 77 Abs 3 BetrVG
    Einstweilige Anordnung - Anrückzeit bei Rufbereitschaft - betriebliche Mitbestimmung - Tarifvorrang

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung eines Mitbestimmungsrechts im einstweiligen Rechtsschutz; Abhängigkeit von Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch bei Mitbestimmungsrecht im einstweiligen Verfügungsverfahren; Erfolgsaussichten der Klage als Kriterium im einstweiligen Verfügungsverfahren; Kein ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung eines Mitbestimmungsrechts im einstweiligen Rechtsschutz; Abhängigkeit von Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch bei Mitbestimmungsrecht im einstweiligen Verfügungsverfahren; Erfolgsaussichten der Klage als Kriterium im einstweiligen Verfügungsverfahren; Kein ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20

    Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Der Zweck der Rufbereitschaft besteht gerade darin, dass der Arbeitnehmer in der Lage sein muss, die Arbeit innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Abruf aufnehmen zu können (BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20, juris Rn 14).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem Gewicht des drohenden Verstoßes und der Bedeutung der umstrittenen Maßnahme für den Arbeitgeber einerseits und die Belegschaft andererseits (vgl. BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris Rn 44).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Anerkannt ist, dass ein zwingendes Mitbestimmungsrecht besteht über Beginn und Ende von Rufbereitschaftszeiten und die Verteilung solcher Zeiten auf die einzelnen Wochentage (BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81, juris Rn 33; Fitting, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 87 Rn 96).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Gleiches gilt für den Spruch einer Einigungsstelle, der die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt (BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04, juris Rn 27).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12, juris Rn 48).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13

    Betriebsänderung - Untersagung von Kündigungen im einstweiligen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Diese Erfordernisse sind auch bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu beachten Der Erlass der einstweiligen Verfügung setzt in allen Fällen einen Verfügungsanspruch sowie einen Verfügungsgrund voraus (LArbG Berlin-Brandenburg 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13, juris Rn 17; LArbG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 TaBVGa 2/16, juris Rn 19).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Bei der vorläufigen Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen wird im Hinblick auf § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und die dort geregelte Durchführungspflicht des Arbeitgebers vorrangig auf die wegen Zeitablauf drohende Rechtsbeeinträchtigung und die Gesichertheit der Erfolgsaussichten abgestellt (vgl. LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, juris Rn 10; LAG Köln, 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12, juris Rn 53).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrages beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91, juris Rn 19).
  • LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Bei der vorläufigen Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen wird im Hinblick auf § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und die dort geregelte Durchführungspflicht des Arbeitgebers vorrangig auf die wegen Zeitablauf drohende Rechtsbeeinträchtigung und die Gesichertheit der Erfolgsaussichten abgestellt (vgl. LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, juris Rn 10; LAG Köln, 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12, juris Rn 53).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.2016 - 2 TaBVGa 2/16
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21
    Diese Erfordernisse sind auch bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu beachten Der Erlass der einstweiligen Verfügung setzt in allen Fällen einen Verfügungsanspruch sowie einen Verfügungsgrund voraus (LArbG Berlin-Brandenburg 12.12.2013 - 17 TaBVGa 2058/13, juris Rn 17; LArbG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 TaBVGa 2/16, juris Rn 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 12 TaBV 638/22

    Anreisezeit bei Rufbereitschaft - gerichtliche Prüfung - Rechtskraft -

    Dort ist der Antrag des Betriebsrats auf die Anordnung einer einstweiligen Unterlassungspflicht durch Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2022 - 12 TaBVGa 1513/21 (veröffentlicht in ZTR 2022, 264) - zurückgewiesen worden.

    Schließlich ist die Annahme einer Bindung an die Betriebsvereinbarung trotz Zweifeln an dem Bestehen einer Mitbestimmungspflicht wegen der Anrückzeit und der Wahrung des Tarifvorrangs aus § 77 Absatz 3, § 87 Absatz 1 Satz 1 BetrVG (vgl. LArbG Berlin-Brandburg, 7. Januar 2022 - 12 TaBVGa 1513/21, juris Rn 26ff) nicht schlechthin unbillig oder untragbar.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 10 TaBV 950/22

    Rufbereitschaft - Anrückzeit - betriebliche Mitbestimmung

    Ebenso wie die Kammer 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in der Entscheidung 12 TaBVGa 1513/21 vom 7. Januar 2022 geht auch die hier erkennende Kammer 10 davon aus, dass aus dem Tarifvorrang folgt, dass bei einer zwingenden Tarifvorschrift ohne ausdrückliche Öffnungsklausel, die die Anrückzeit im Rahmen von Rufbereitschaft offen gestaltet, diese Anrückzeit nicht gegen den Willen einer Betriebspartei durch Betriebsvereinbarung geregelt werden kann.
  • ArbG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 BV 34/21
    Die Beteiligten führten ein Vorverfahren in Form einer einstweiligen Verfügung, indem der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Unterlassung verlangte, eine Anweisung für den Rufbereitschaftsdienst von Fachärzten in einer Höchstzeit zwischen Abruf und Verfügbarkeit am Patienten von 30 Minuten vorzugeben (Aktenzeichen Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel: 4 BVGa 5/21; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: 12 TaBVGa 1513/21).
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